aktuelles
Dienstag, 1. Februar 2022
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Vereinfachte Beteiligung an der Überwachung der Nebenwirkungen des COVID-19-Impfstoffs
Schwangere und stillende Frauen können neu vereinfacht elektronisch an der Studie zur Überwachung der Nebenwirkungen des COVID-19-Impfstoffs teilnehmen und damit die Impfung noch sicherer machen.Weitere Informationen
Donnerstag, 25. November 2021
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Covid-19-Auffrischimpfung
Wir führen in der Praxis keine Covid-19-Impfungen durch. Bei Wunsch nach einer Covid-19-Auffrischimpfung (Booster) führen Sie bitte den Impfcheck unter https://covid19.impf-check.ch durch oder wenden Sie sich an eine impfende Arztpraxis oder Apotheke.Weitere Informationen
Samstag, 23. Oktober 2021
Eine ärztliche Verordnung ist nicht mehr erforderlich. Idealerweise erfolgt die Impfung im zweiten oder dritten Trimester.
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Neue Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 in der Schwangerschaft
Die COVID-19 Impfung mit einem mRNA-Impfstoff wird seit Mitte September 2021 allen schwangeren und stillenden Frauen empfohlen.Eine ärztliche Verordnung ist nicht mehr erforderlich. Idealerweise erfolgt die Impfung im zweiten oder dritten Trimester.
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Mittwoch, 16. Juni 2021
Wir stellen in der Praxis mittendrin keine Covid-Zertifikate aus.
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Covid-Zertifikat
Informationen, wie Sie ein Covid-Zertifikat beziehen können, finden Sie auf der Webseite des Kantons: www.tg.ch/covid-zertifikatWir stellen in der Praxis mittendrin keine Covid-Zertifikate aus.
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Samstag, 29. Mai 2021
- Allen schwangeren Frauen die eine chronische Krankheit oder ein erhöhtes Expositionsrisiko haben wird eine Impfung empfohlen;
- Die Impfung soll nicht im 1. Trimester der Schwangerschaft erfolgen;
- Eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Verordnung einer GynäkologIn müssen vorliegen.
Während der Stillzeit darf ohne Einschränkungen geimpft werden. Bei geplanten Schwangerschaften ist eine Schwangerschaft 3-4 Wochen nach der letzten Impfdosis anzustreben.
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Neue Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 in der Schwangerschaft
Die COVID-19 Impfung wird neu unter folgenden Bedingungen allen Schwangeren ermöglicht:- Allen schwangeren Frauen die eine chronische Krankheit oder ein erhöhtes Expositionsrisiko haben wird eine Impfung empfohlen;
- Die Impfung soll nicht im 1. Trimester der Schwangerschaft erfolgen;
- Eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Verordnung einer GynäkologIn müssen vorliegen.
Während der Stillzeit darf ohne Einschränkungen geimpft werden. Bei geplanten Schwangerschaften ist eine Schwangerschaft 3-4 Wochen nach der letzten Impfdosis anzustreben.
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